Das Geistige Eigentum im Kreuzfeuer – aus guten Gründen

Die menschliche Zivilisation hat sich durch Sprache, Kommunikation, Zugang zu Kulturgütern und Austausch von Wissens entwickelt. Sowohl technische Erfindungen als auch Kunstwerken, Mode, Architektur, Design, Musik oder Literatur, befinden sich stets im Wandel, und bauen dabei stets auf vorherige Innovationen auf. Neue Werke sind fast immer Weiterentwicklungen, Verbindungen oder Verfeinerungen älterer Ideen.

Der Schutz des Geistigen Eigentums kommt Monopolen auf Wissen gleich und hat eine schädliche und prohibitive Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft. Es ist umstritten, ob und inwieweit der Schutz geistigen Eigentums den Urhebern, z. B. Erfindern und Künstlern, zugute kommt. Umstritten ist auch, wann und bei welcher rechtlichen Ausgestaltung der Schutz geistigen Eigentums der Gesellschaft nutzt. Somit ist eine Abwägung von Interessen von Rechteinhabern und Rechtenutzern, z. B. Verbrauchern oder Verlagen notwendig. Ein Beispiel sind die Rechte von pharmazeutischen Unternehmen an Medikamenten gegen HIV, welche in armen Ländern für den größten Teil der Bevölkerung unbezahlbar sind.

Es ist schändlich dass Rechteverwerter und Lobbyisten für geistiges Eigentum kaum zu Kompromissen und Zugeständnissen bereit sind und die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen weiter verschärfen wollen.

Die wohl schärfste Kritik des „Geistigen Eigentums“ wurde von Eben Moglen in seinem Text dotCommunist Manifesto formuliert. Er argumentiert, dass etwas, das ohne Mehrkosten allen nützlich sein könne, doch niemanden vorenthalten werden dürfe:

„Die Gesellschaft sieht sich mit der schlichten Tatsache konfrontiert, dass der Ausschluss vom Besitz schöner und nutzbringender intellektueller Erzeugnisse – und von dem Wert all dieser Wissenszuwächse für die Menschen – nicht länger der Moral entspricht, wenn jedermann sie zu den gleichen Kosten wie jede Einzelperson besitzen kann. Hätte Rom die Macht gehabt, jedermann zu ernähren, ohne dass daraus weitere Kosten als die entstanden wären, die für Cäsars eigene Tafel zu zahlen waren, hätte man Cäsar mit Gewalt verjagt, wenn noch irgend jemand hätte verhungern müssen. Das bürgerliche System des Eigentums verlangt jedoch, Wissen und Kultur nach Maßgabe der Zahlungsfähigkeit zu rationieren.“

– Eben Moglen: dotCommunist Manifesto

In den letzten Jahren bildeten sich vermehrt politische Bewegungen, die den Begriff „geistiges Eigentum“ grundsätzlich ablehnen. Insbesondere die Piratenbewegung hat in Europa in kurzer Zeit viele Unterstützer gefunden, was zu der Gründung mehrerer nationaler Piratenparteien geführt hat. Im Zusammenhang mit der Verurteilung der Betreiber des Bittorrent-Trackers The Pirate Bay stieg die Zahl der Unterstützer so stark an, dass es in Europa zu einer parlamentarischen Beteiligung kam, endlich!

Zumeist richtet sich Kritik jedoch nicht gegen geistiges Eigentum an sich. Kritisiert werden:

  • – Dauer von Schutzfristen, welche die Notwendigkeiten ökonomischer Anreizsetzung überschreite und deutlich über typischen gewerblichen Amortisationsfristen liege
  • – Weiterbestehen der Nutzungsverbote für andere, auch wenn der geistige Eigentümer selbst keine Nutzung mehr betreibt
  • – Umfang und Aufwand legislativer und exekutiver Staatstätigkeit zur Sicherung geistigen Eigentums, womit Etatismus begünstigt werde
  • – Hemmung und Benachteiligung der Wirtschaftstätigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen durch Rechtsrisiken
  • – Erschwerte Möglichkeit für kleinere und mittlere Unternehmen an gegenseitigen Lizenzvereinbarungen größerer Unternehmen teilzunehmen
  • – Verrechtlichung der Gesellschaft und Anwachsen von Rechtsstreitigkeiten im Fall der Ausweitung von Immaterialgüterrechten
  • – Im Urheberrecht: Privatkopie und technische Kopierschutz-Maßnahmen
  • – Im Patentrecht: Schutz biotechnischer Erfindungen, Software sowie die Standardisierung patentierter Verfahren. Weiter kritisiert wird, dass der Patentschutz auch dann besteht, wenn der Rechtsinhaber ein Patent innehat, dieses aber nicht nutzt. Ein solches Verhalten diene insbesondere der ungestörten Weiterverwertung bestehender Produkte und Abschottung gegen den Geschäftsbereich des eigenen Unternehmens bedrohende Produkte und sei somit kontraproduktiv zum ursprünglichen Sinn und Zweck der Patentgesetze als Innovations-Förderungsmaßnahme. Ebenso werde die Freiheit des Wettbewerbs damit eingeschränkt.
  • – Im Markenrecht: Reichweite der Verwechslungsgefahr
  • – Die vielerorts nur nationale bzw. regionale Geltung der Erschöpfung, die Grauimporte verbiete
  • – Die Unterbindung von freiem Wettbewerb z. B. im Softwaremarkt durch Schutz für Trivialpatente
  • – Überforderung von Gerichten und anwachsende Zufälligkeiten in der Rechtsprechungspraxis durch die zunehmende Komplexität des Immaterialgüterrechts
  • – Die Einschränkung von Individualrechten und Datenschutz bei der Verfolgung von mutmaßlichen Verstößen gegen Immaterialgüterrechte
  • – Durchsetzung und häufiger Missbrauch durch Abmahnungen gegenüber Privatpersonen bis hin zu damit verbundenen Einschränkungen der Meinungsfreiheit
  • – Allgemein das Verhältnis einzelner Eigentumsrechte zu fremden Eigentumsrechten oder sonstigen Grundrechten Dritter im Rahmen der Sozialbindung

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