Keine Pseudosubventionen für Gastronomiebetriebe

Das Schweizer Volk soll in diesem Herbst darüber entscheiden, ob die Preise im Restaurant künftig nur noch mit einem Mehrwertsteuersatz von 2,5% besteuert werden sollen. Ein Steuersatz von 2,5% gilt für Produkte, wie man sie im Supermarkt aus dem Regal nimmt und an der Kasse bezahlt, der Mehrwertsteuersatz von 8% gilt für Dienstleistungen wie ein Haarschnitt oder Ähnliches. Wer also ein Produkt oder eine Dienstleistung gewerblich anbietet, muss von seinen Einnahmen die Mehrwertsteuer an den Bund abdrücken. Dienstleistungen haben einen höheren Mehrwertsatz damit der Bund genügend finanzielle Ressourcen hat, um die Ausbildung sicherzustellen aufgrund derer dieser Mehrwert generiert werden kann. Dass das Gastgewerbe sich erdreistet, von einer Mehrwertsteuerdiskriminierung zu sprechen, grenzt an Realitätsverweigerung.

 

 

Wenn wir einen Salat am Take Away von einem – in der Regel –  ungelernten Verkäufer ein Fertiggericht kaufen, dann bezahlen wir einen Steuersatz von 2,5% Wenn wir ein Restaurant besuchen, erhalten wir von einer ausgebildeten Servicefachperson ein verzehrfertiges Menü,  das von einem Koch nach unseren Wünschen zubereitet wurde und verzehren es unter Verwendung von Möbeln, Besteck etc. in einem Gebäude, dass rechtlichen Bestimmungen entspricht: Wir kommen in den Genuss von Dienstleistungen, die unter der Aufsicht einer Person mit einem Wirtenpatent, erbracht werden.

Tatsächlich gibt es einen Personenkreis, der grosses Interesse daran hat, dass die Dienstleistungen seiner Angestellten nicht mehr so hoch besteuert würden: die Arbeitgeber, die Wirte. Seit dem Rauchverbot leidet die Gastronomie deutlich an Einbussen, doch es ist sicher keine Lösung deshalb dem Bund Steuern vorzuenthalten, die schliesslich für die Finanzierung von Projekten von öffentlichem Interesse – darunter Berufsausbildungen in der Gastronomie – fehlen werden. Es ist im Grunde sogar eine Beleidigung an das gesamte Fachpersonal in der Gastronomie: der von ihnen geschaffene Mehrwert soll künftig nicht mehr honoriert werden – nach dem Motto: “Für das was ihr macht braucht’s gar keine Ausbildung!” Wer glaubt, dass die Löhne des Personals durch diese Initiative positiv beeinflusst würden, der wird wohl endgültig mit der Realität abgeschlossen haben.

Die Wirte werben nämlich damit, dass sie den Steuervorteil bei einer Mehrwertsteuersenkung direkt an den Kunden weitergeben würden; als ob diese Initiative aus reiner liebe zum Gast zustande gekommen wäre (mir kommen die Tränen)! Das sind ja fromme Worte, aber mit derart leeren Versprechungen könnte jeder Gewerbeverband kommen und um Steuervorteile bitten. Wer das Fachwissen in Restaurants und Hotels schätzt, der muss auch dazu bereit sein, den entsprechenden Mehrwert zu honorieren um damit die Qualität für die Zukunft zu sichern. Die von den Wirten geforderte Mehrwertsteuersenkung entspricht dem Wunsch nach einer Pseudosubvention für die Gastronomie durch den Bund; wobei am Rande zu bemerken ist, dass wir hier nicht nur von Klein- oder Mittel- oder  Familienbetrieben sprechen, sondern dass auch Grossunternehmen (v.a. Hotels) in den Genuss einer solchen Bevorteilung kommen würden.

Es ist schlicht kurzsichtig diese Initiative anzunehmen.

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