Partnerschaft rechtlich betrachtet

  • Die Trauung beim Zivilstandesamt ist eine rechtliche Formsache ohne sakramentalen Wert, die einem heterogeschlechtlichen Paar in der Schweiz das Recht auf Adoption und künstliche Befruchtung zugesteht sowie eine geregelte erbrechtliche Absicherung.
  • Die eingetragene Partnerschaft existiert seit 2001 und ist ein Rechtskonstrukt, welches in der Schweiz exklusiv nur homosexuellen Paaren die Möglichkeit gibt, um Konkubinate vermögensrechtlich der Ehe gleichzustellen indem es die erbrechtliche Absicherung, Gütertrennungsfragen, Alimentspflichten etc. regelt. Ausserdem wird der Zivilstand in “in eingetragener Partnerschaft” geändert.
  • Heterosexuelle Konkubinats-PartnerInnen können nur auf den sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen um das Erbrecht über die Lebensversicherung zu beeinflussen und sich rechtlich abzusichern, müssen aber eine Ehe eingehen wenn sie ihren Zivilstand „ledig“ ändern wollen.

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