SVP will in jedem Schulzimmer ein Kruzifix

Die SVPO ist auf Kriegszug. Im Gepäck: ein Postulat, in dem die SVP fordert, dass in jedem Schulzimmer zwingend ein Kruzifix hängt. Dies als direkte Gegenreaktion zum laufenden Verfahren um die missbräuchliche Kündigung eines OS-Lehrers aus Stalden, der im Sinne eines Bundesgerichtsenscheides kein Kruzifix in seinen Arbeitsräumen haben wollte und deshalb öffentlich an den Pranger gestellt und gekündigt wurde:
SVP Postulat Hände weg von meinem Kruzifix
Im Postulat der SVP werden in erster Linie 2 Argumente angeführt, welche nach Meinung der SVP vom Staat Wallis verlangen, dies durchzusetzen:

– Vereidigung

Bei der Vereidigung schwört der Staatsrat, dass die „Religion (..) der Väter nicht beeinträchtigt“ werde. Sicher haben wohl etliche Mitglieder des Rates so geschworen. Wie hoch ihr Anteil ist, ist mir nicht bekannt. Neben dem Eid gibt es – wie in anderen Parlamenten – auch ein laizitäres Gelöbnis:

Art. 66 Vereidigung
1
Die von einem Mitglied des Präsidiums oder des provisorischen Büros in
beiden Sprachen verlesene Eidesformel lautet:
«Ich schwöre beim Namen Gottes, des Allmächtigen, der Verfassung des
Kantons Wallis treu zu sein, die Rechte, die Freiheit und die Unabhängigkeit
des Volkes und der Bürger zu ehren, nach allen meinen Kräften alles zu ver-
meiden und zu verhindern, was die Religion unserer Väter und die guten Sit-
ten beeinträchtigen könnte, das Amt, das ich bekleide, nach bestem Gewissen
zu verwalten und niemals meine Amtsbefugnisse zu überschreiten. Möge Gott
mir helfen, diese Verpflichtungen zu erfüllen.»
2
Das von einem Mitglied des Präsidiums in beiden Sprachen verlesene feierli-
che Gelöbnis ist folgendes:
«Ich verspreche auf meine Ehre und mein Gewissen, der Verfassung des Kan-
tons Wallis treu zu sein, die Rechte, die Freiheit und die Unabhängigkeit des
Volkes und der Bürger zu ehren, nach allen meinen Kräften alles zu vermei-
den und zu verhindern, was die guten Sitten beeinträchtigen könnte, das Amt,
das ich bekleide, nach bestem Gewissen zu verwalten und niemals meine
Amtsbefugnisse zu überschreiten.»

Genau hier zeigt mit eindrücklicher Präzision, dass Gottesbezeugnisse des Staates dazu führen können, dass man – im Gegensatz zum feierlichen Gelöbnis –  eine Kulturdiktatur anstrebt, während das laizitäre Gelöbnis keine Denkvorschriften vorsieht. Man stelle sich auch die legitime Frage, ob man den  Kindern diese Freiheit zu Gunsten der Väter aberkennen will.

Nun müsste eine Beeinträchtigung einer Religion auch definiert werden. Ist es wirklich eine Beeinträchtigung für einen Christen, ein Kruzifix um den Hals zu tragen (also ein Menschenrecht wahrzunehmen) statt den (von Anders- und Nichtgläubigen mitfinanzierten) Staat dazu zu zwingen?

Dann stellt sich auch die Frage mit welchen Mitteln man eine Beeinträchtigung verhindern will. Sind öffentliche Geisselungen und Verbrennungen, die Kirchenbesteuerung von Anders- oder Nichtgläubigen, mediale Hetzen gegen Einzelpersonen sowie Berufsverbote noch angemessene Mittel? Ich wage hier aus einem unter archivarischen Gesichtspunkten nicht authentischen Werk zu zitieren wenn ich sage „Du kannst den Teufel nicht mit dem Teufel austreiben

– Tradition

Freidenkern und Andersgläubigen wurde es im Wallis jahrhundertelang verwehrt ein Erbe aufzubauen (Vertreiben der Kelten, Hexenverbrennungen, Glaubenskriege, Zwangsbesteuerung, Berufsverbote… ) So betrachtet ist der Traditionsanspruch moralisch zu hinterfragen, wenn besagte Tradition durch Willkür und Brutalität geschaffen wurde und immer noch aufrecht erhalten wird.

Die Rolle der SVP

Das „Argument“ es handle sich um eine absolute religiöse Mehrheit in unserem Kanton, ist im Lichte der Vergangenheit kritisch zu bewerten, da andere Religionen und Unglaube systematisch vertrieben wurden und (insbesondere von der SVP) immer noch werden.  Hinsichtlich der verbreiteten Islamophobie sei zumindest argumentiert, dass es ein strategischer Fehler wäre, sich auf einen Mehrheitsanspruch in Bezug auf die „Religion der Väter“ in Staatsdingen zu verlassen:

Im Wallis sind zur Zeit zwei Kirchen öffentlich-rechtlich anerkannt: Die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte. Wie man so munkelt ist die Zahl der Muslime im Unterwallis höher als die der Evangelisch-Reformierten. Es stellt sich – aufgrund des Mehrheitsanspruches – dann die Frage, ob der Islam nicht auch öffentlich-rechtlich anerkannt werden sollte. Oder was ist mit deren Väter Religion? Hier zeigt sich, dass es ein strategischer Fehler ist, an einem Staat mit einem religiösen Bezeugnis festzuhalten welches mit einer Mehrheit entschuldigt wird. Es zeigt auch, dass es ein politischer Kampf mit einer Interessengruppe plötzlich ein Krieg in den eigenen Reihen verursachen kann (was sogar die Freidenker schon feststellen mussten).

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