Versicherung verweigert Zahlung an Unfallopfer wegen Glaubensrichtung

Ey da hat Fefe ja einen lustigen Fall ausgegraben:

Bei Verkehrsunfällen verletzte Opfer können nicht nur Schadensersatz geltend machen. Sie dürfen auch Kosten für die Haushaltsführung in Rechnung stellen, sofern sie auf Hilfe angewiesen sind. Einem Gütersloher Rentner wurde der Ausgleich von einer Kölner Versicherung mit einem bislang wohl einzigartigen Argument verweigert: Er erhalte keinen Cent, schreibt die Versicherung, da er als Muslim prinzipiell keine Hausarbeit verrichte.

Martin Rother, Fachanwalt für Versicherungsrecht, hat für seinen Mandanten bei der Versicherung des Autofahrers 160.000 Euro gefordert. Rund 100.000 Euro wurden gezahlt, als Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Großteil der restlichen Summe fällt auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Denn M. konnte lange Zeit die anfallenden Arbeiten Haus und Garten nicht mehr verrichten. Den zu begleichen lehnt die Gothaer Versicherung in einem Schreiben kategorisch ab. Die Sachbearbeiterin S. hatte sich zuvor offenbar ausführlich mit dem Koran beschäftigt, zitiert in einem Schreiben unter anderem die Sure 4,34.

Aus der Lektüre von Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. „Die traditionelle Ehe wird in der Regel nicht als Paarbeziehung verstanden; sie dient der Gemeinschaft. Es kann also nicht vom Vorbild der deutschen Ehe ausgegangen werden, wo sich die Eheleute den Haushalt teilen…Nach dem patriarchalen und traditionellen Mannesbild in der muslimischen Ehe führt der Ehemann nicht den Haushalt.“

Tatsächlich ist die Frau laut Rother nicht nur der deutschen Sprache mächtig, sie ist zudem berufstätig, weshalb ein Großteil der Arbeiten in Haus und Garten von ihrem Ehemann erledigt wurden. Die Sprecherin der Gothaer Versicherung, Martina Faßbender, verspricht im NW-Gespräch eine erneute Prüfung: „Natürlich ist es nicht so, dass wir Haushaltsführungsschäden in solchen Fällen grundsätzlich nicht anerkennen. Es wird immer der Einzelfall betrachtet. In eine solche Betrachtung fließen viele Faktoren ein, wie Alter, familiäre Umstände, ursprünglicher Gesundheitszustand.“ Kulturelle Besonderheiten seien gerade in der aktuellen politischen Debatte ein heikles Thema. Für den „unangemessenen“ Ton in dem Schreiben entschuldige sich das Unternehmen.

Ich finde den Ansatz der Sachbearbeiterin wirklich belustigend, und so allmählich schweife ich ab in die Fantasterei, wie die Schweiz wohl aussehen würde, wenn die Leute bibeltreu wären; Frauen als Untertan, AIDS auf dem Vormarsch, kein Stimmrecht für die Frau, Homosexuelle werden durch die Strassen gejagt, Ungläubige ins Feuer geworfen…

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