„Von der Theorie in die Praxis“: was mir in der neuen Verfassung wichtig ist

Der Walliser Bote publiziert derzeit eine Rubrik, in welcher eine Auswahl der Verfssungsratskandidaten und Kandidatinnen Statements zu vorgegebenen Fragen abgeben dürfen. Ich erlaube mir, auf meinem Blog auf diese Fragen Antworten zu liefern.

Welches sind Ihre Motive, sich für die Wahl zu stellen?

Ich möchte, dass unser Kanton am gemeinsamen Dialog wächst damit die neue Verfassung die Lebensqualität der Einwohner und Einwohnerinnen spürbar verbessert.

Welches sind die wichtigsten Werte, die Sie in der Verfassung haben möchten?

Solidarität, weltanschauliche Neutralität und wirtschaftliche, ökologische und digitale Nachhaltigkeit stehen für mich im Zentrum.

Soll man Gemeindefusionen erzwingen können?

Der Kanton sollte die Gemeindeautonomie erst dann beschränken, wenn der Kanton andernfalls finanziellen Schaden nimmt.

Sollen die Bezirke abgeschafft werden?

Der Bezirk dient in der Regel der Dezentralisierung der kantonalen Verwaltung und der Gerichtsorganisation. Zwölf Kantone verzichten ganz auf die Bezirksebene, eine Reduktion wurde in 4 Kantonen vorgenommen. Ich denke nicht dass Bezirke im Wallis notwendig sind wenn es Wahlkreise gibt.

Soll das Parlament nach dem einfachen oder nach dem Doppelproporz gewählt werden?

Die Mitglieder des Grossen Rates sollen vom Volk im Doppelten Proporzverfahren gewählt werden. Dies garantiert in Zusammenspiel mit einer ausgewogenen Wahlkreiseinteilung auch eine angemessene Vertretung des Oberwallis.

Muss man die Rechte der Ausländer stärken und ausbauen?

Ich persönlich denke, dass jeder der eine Steuererklärung ausfüllt, auch ein Stimm- und Wahlrecht haben sollte. Die Gemeinden sollen jedoch entscheiden können, ob sie Ausländern das Wahl- und Stimmrecht einräumen möchten.

Soll es die Ehe für alle geben?

Das Rechtskonstrukt der Ehe ist aus meiner Sicht zwar nicht mehr sonderlich zeitgemäss, aber jeder soll das Recht haben eine Ehe einzugehen. Ich finde vor allem die Rechtsform des Konkubinats sollte mehr öffentlich-rechtliche Anerkennung geniessen.

Braucht es eine Trennung von Kirche und Staat?

Ich denke die Präambel der neuen Verfassung könnte auch « Im Namen des Volkes » und « auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte » lauten. Ich halte die Probleme in unserem Kanton in Bezug auf das Verhältnis von Staat und Kirche aber für derart schwerwiegend, dass ich die Präambel für vernachlässigbar halte.

Ich setze mich besonders dafür ein, dass die Gemeinden selber entscheiden dürfen, ob sie die Defizitgarantie gegenüber den ortsansässigen Pfarreien übernehmen wollen. Wenn die Gemeinden dies ablehnen, müssen die betroffenen Pfarreien in Zusammenarbeit mit dem Bistum Sitten eine Lösung finden, um sich durch ihre Mitglieder zu finanzieren.

Finanzielle Hilfsmittel des Kantons an Glaubensgemeinschaften sollten auf Projekte begrenzt sein und an einen Nachweis, dass das entsprechende Projekt im öffentlichen Interesse ist, gebunden sein. Wenn der Staat jede Glaubensgemeinschaft prinzipiell finanziell unterstützen würde, wäre das ein Fass ohne Boden und würde Konfessionslose ausschliessen (13% der Walliser Bevölkerung).

In Gebäuden des öffentlichen Rechts sollen Kruzifixe und Kreuze hängen bleiben dürfen. Sie sollen aber entfernt werden, wenn dies von einer Person verlangt wird. Wenn Personen, die eine solche Entfernung wünschen, die Räumlichkeiten wieder verlassen haben, können die Symbole wieder angebracht werden.

Bei der Vergabe von Baugenehmigungen für Gipfel- oder Wegkreuze fände ich es schön wenn Installationen von regionalen Künstlern als Alternative öfter in Betracht gezogen würden. Aber auch hier sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf auf Verfassungsebene.

Wie kann die Zweisprachigkeit verbessert werden?

Die erste unterrichtete Fremdsprache muss die andere Amtssprache sein und Austauschjahre sollten obligatorisch werden um einen stärkeren kulturellen Austausch sicher zu stellen.

Wie lange soll die Legislatur auf Gemeindeebene dauern?

Das soll jede Gemeinde für sich entscheiden.

Wie lange soll der Grossratspräsident amtieren?

Ich denke das ein Jahr genügt.

Braucht es einen Schutz der Minderheiten (Geschlecht, Sprache, Tal/Berg usw.)?

Grundsätzlich sollen Minderheiten immer Schutz geniessen und angehört werden. Ihre Ängste und Interessen müssen qualifiziert werden. Ob dies durch die Berufung einer Minderheitenkommission, einer beauftragten Person oder auf Gesetzesebene geschieht, muss Sache des Dialogs im Verfassungsrat sein.

Im Oberwallis ist das Interesse für die Wahlen klein. Wie wollen Sie die Leute überzeugen, dass sie an die Urne gehen?

Ich will keine mündigen Stimmbürger dazu überreden, ob und wen sie wählen sollen sondern mit einer neuen Verfassung die Grundlage dafür schaffen, dass das Interesse an Politik durch ein agileres Initiativrecht geweckt wird.

Wie viele Wahlkreise braucht es auf kantonaler Ebene?

Bei der Wahlkreiseinteilung müssen verschiedene widersprüchliche Aspekte Berücksichtigung finden: Die Wahlkreise sollen sich an gewachsenen geographischen Gebieten, ethnischen Siedlungsgebieten und Sprachräumen orientieren aber möglichst gleichartig strukturiert sein, also eine annähernd gleiche Zahl von Einwohnern, Staatsbürgern oder Wahlberechtigten pro zu vergebendem Mandat haben.

Eine Wahlkreiskommission könnte den demografischen Veränderungen durch regelmässige Anpassung der Wahlkreise Rechnung tragen. Ich halte eine Wahlkreisgrösse von 30000-36000 Einwohner für angemessen (entspricht 6 Wahlkreisen), finde es aber wichtig hier die verschiedenen Positionen anzuhören und zu berücksichtigen.

Soll die Anzahl der Gemeinden oder die Grösse in der Verfassung stehen?

Nein, die Gemeindeautonomie soll durch die Verfassung geschützt und nicht beschnitten werden.

Braucht es eine garantierte Sitzzahl im Parlament für das Oberwallis?

Ich denke eine sinnvolle Wahlkreiseinteilung und der Doppelte Proporz sichert dem Oberwallis eine faire Sitzzahl zu.

Sollen alternative Schulmodelle in die Verfassung?

Ich bin dafür, dass auch alternative Schulmodelle in unserer Bildungslandschaft Platz finden, aber aus meiner Sicht ist es sinnvoller, dies im Schulgesetz statt in der Verfassung zu konkretisieren.

Wie viele Abgeordnete soll das Walliser Parlament haben?

Ein Grossrat mit je einem Suppleanten pro 4000 Einwohner halte ich für verhältnismässig, das ergibt etwa 100-108 Mitglieder exklusive Staatsrat. 6-8 Staatsräte, halte ich für angemessen. Das Parlament hätte somit etwa 106-116 Mitglieder. Letzten Endes soll die Parlamentsanzahl von der Wahlkreiseinteilung abgeleitet sein.

Wie soll die kommunale Zusammenarbeit verbessert werden?

Der Verband der Walliser Gemeinden muss professionalisiert werden damit die Vernetzung nicht an die einzelnen Gemeinden abdelegiert wird, sondern mit einer klaren Mission durchgesetzt wird.

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