Zum vierten Mal in Folge wird der 28. Januar genutzt, um die Bürger für den Datenschutz zu sensibilisieren. An diesem Tag findet jährlich der Aktionstag für besseren Datenschutz statt. Am 28. Januar 1981 wurde die Europäische Datenschutzkonvention, die sogenannte «Europaratskonvention Nr. 108», unterzeichnet. Diese Konvention «zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten» regelt den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten.
Was versteht man eigentlich unter Datenschutz?
In der freien Enzyklopädie Wikipedia wird Datenschutz folgendermassen definiert:
«Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.»1
Deshalb ist der Datenschutz wichtig
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind untrennbar verbunden mit der Würde und der Freiheit des Menschen. Das Grundrecht auf Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten sind in Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Alle Versuche des Staates oder Dritter, diese Rechte zu beschneiden, müssen kritisch hinterfragt und mit aller Deutlichkeit bekämpft werden.
Alle Organisationseinheiten, Systeme und Methoden, die der Staat zur Beobachtung und Überwachung seiner Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Amtsträger unterliegen. Die verdachtsunabhängige Beobachtung und Datenerhebung stellt eine inakzeptable Verletzung der Privatsphäre dar. Das Recht auf Anonymität, welches der Bundesverfassung innewohnt, und das Recht jedes Einzelnen, den Inhalt und die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren – die sogenannten informationelle Selbstbestimmung –, muss gestärkt werden.
Erhebung und Nutzung besonders kritischer Daten (Biometrie, Gentests etc.) erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle durch unabhängige Stellen. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen.
Überwachung und Datenerhebung
Die Überwachung und Datenerhebung muss immer begrenzt und kontrolliert sein. Die Privatsphäre darf – auch von Justizorganen – nur im äussersten Notfall ausgehebelt werden. Eine richterliche Genehmigung und Kontrolle muss zwingend vorhanden sein. Nur demokratisch legitimierte Kontrollmechanismen verhindern effektiv den Missbrauch. Gleichzeitig müssen die Betroffenen im Nachhinein immer über die Überwachung oder Datenerhebung informiert werden. Entsteht ihnen durch missbräuchliche Massnahmen ein Schaden, ist dieser in jedem Fall zu ersetzen.
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, den Inhalt und die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jeder Bürger muss gegenüber allen Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.
Ist Datenschutz Täterschutz?
Datenschutz und Schutz der Bevölkerung von Verbrechen schliessen sich nicht aus, sondern bedingen sich gegenseitig. Beispielsweise dürfte es nahezu unmöglich sein, Betrugsdelikte, Erpressungen oder Identitätsdiebstahl zu verhindern, wenn immer mehr sensible Daten gesammelt werden und dabei möglicherweise verloren gehen oder Kriminellen in die Hände fallen.2
Weiter steht beim Internetportal Gulli geschrieben:
«Gerade die Vorratsdatenspeicherung ruft bei vielen Menschen das Gefühl hervor, ständig unter Beobachtung zu stehen. Dadurch verändern sie ihr Verhalten, trauen sich weniger, offen ihre Meinung zu sagen, oder verzichten auf die Nutzung bestimmter Kommunikationskanäle. Psychologische Beratungsstellen, Ärzte, Rechtsanwälte und ähnliche Berufsgruppen berichten, dass weniger Menschen bei ihnen Hilfe suchen, aus Angst, dass dieser Schritt nicht so vertraulich ist, wie er das sein sollte.»
«Was den angeblichen anderen Teil der Gleichung, den „Täterschutz“ angeht, so ist hier bereits die Bezeichnung vollkommen unzutreffend gewählt. Datenschutz betrifft alle Menschen, er schützt auch und gerade völlig unschuldige Menschen vor dem Verlust ihrer Privatsphäre und den damit unweigerlich verbundenen negativen Konsequenzen.»3
Aktuelle Situation am Beispiel des neuen E-Passes
Das «E» steht dafür, dass biometrischen Daten – Fingerabdruck und Foto – neben anderen Informationen wie Vornamen, Namen, Geburtsort oder Heimatort in elektronischer Form sowohl in einer zentralen Datenbank als auch auf einem in den Pass integrierten RFID-Chip gespeichert werden. RFID steht für «Radio Frequency Identification» oder zu Deutsch «Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen». Diese Technik ermöglicht die automatische Identifizierung des Bürgers mittels eines speziellen Lesegerätes – auch aus der Distanz.4
In anderen Ländern sind diese äusserst sensiblen Daten aufgrund von Datenschutzbedenken nicht zentral gespeichert. Das Schengen-Abkommen, welches die Schweiz unterzeichnet hat, verlangt auch keine solche zentrale Speicherung. Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, erklärt, dass die Datenbanken schnell anderen Zwecken als den ursprünglich genannten dienen können. Erste Begehrlichkeiten in dieser Richtung wurden bereits schon vor der Abstimmung geäussert.5
Mikroelektronik-Professor Marcel Jacomet sagte ausserdem in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger: «Ein interner technischer Mitarbeiter könnte durch einen Fehler oder aber auch durch physischen oder psychischen Druck zum Sicherheitsrisiko werden.» Zahlreiche Berichte über Datenlecks in England bestätigen diese Befürchtungen. In England sind zum wiederholten Male CDs mit sensiblen Daten von 25 Millionen Bürgern abhanden gekommen.6
Unsere Forderungen
Aus diesem Grund zitieren wir hier aus dem Parteiprogramm7 unsere vier Forderungen betreffend Datenschutz:
* Verankerung der informationellen Selbstbestimmung in der Bundesverfassung.
* Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis muss den neuen Realitäten der Informationsgesellschaft angepasst und zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis ausgebaut werden.
* Keine Vorratsdatenspeicherung, keine zentralen Datenbanken für biometrische Daten, keine Online-Durchsuchungen (Polizei-Trojaner), keine Echtzeitüberwachung der privaten Kommunikation eines Bürgers und keine biometrischen Ausweise.
* Keine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes und eine restriktive Bewilligungspflicht im privaten Raum.
1. 1. Wikipedia: Datenschutz http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
2. 2. Gulli: Report München: Datenschutz ist Täterschutz? http://www.gulli.com/news/report-m-nchen-datenschutz-ist-2008-08-26/
3. 3. Gulli: Report München: Datenschutz ist Täterschutz? http://www.gulli.com/news/report-m-nchen-datenschutz-ist-2008-08-26/
4. 4. Wikipedia: RFID http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Frequency_Identification
5. 5. Sonntag Online: «Passdaten für Fahndungen» http://sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=282
6. 6. BBC News: UK’s families put on fraud alert http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/politics/7103566.stm
7. 7. Piratenpartei: Parteiprogramm http://piratenpartei.ch/parteiprogramm
Ich darf mich übrigens seit dem 21. Januar 2010 auch Piratin nennen. Ich hätte nie gedacht dass ich das Programm einer Partei mal so gut finden würde dass ich ihr beitreten würde…