Ihr erinnert euch noch? Da wurde ein Lehrer öffentlich wie ein Triebtäter vor die Tür gestellt weil er dem Dorfpräsidenten und der Schulleitung ohne Umschweife zu wenig christlich war. Dass der Staatsrat diese Behördenwillkür mit Schutzbehauptungen (Kantonales Ausbildungsgesetz, fehlendes Diplom) ausstatten und durchwinken würde, war zu erwarten. Doch das Kantonsgericht war mit dem Problem konfrontiert, dass die Causa Abgottspon die Bundesebene erreichen könnte, würde man nicht einlenken. Vor Bundesgericht wäre der Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten von Abgottspon entschieden worden: Schliesslich ist das von ihm eingeforderte Recht, kein Kruzifix in seinen Arbeitsräumen aufzuhängen, seit über 20 Jahren per Bundesgerichtsbeschluss gewährleistet und vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gebilligt.
Ein Bundesgerichtsurteil zu Gunsten Abgottspon hätte Konsequenzen für die Walliser Behörden nach sich gezogen, welche sich deren Kontrolle entzogen hätten. Da musste man sich für das kleinere Übel entscheiden und dem Valentin formal recht geben; da fragt man sich nur, warum das Gericht für diese Entscheidung die übliche Bearbeitungszeit überschreiten musste?
Allerdings hat sich das Kantonsgericht nicht nehmen lassen, in der Begründung des Urteiles mehr als nur subtil anzudeuten, dass eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre. Die dafür herangezogenen Argumente müssen mit Rechtsverdrehung und Verleumdung zusammengefasst werden. Offenbar wollte man die letzte Gelegenheit, um dem Nestbeschmutzer Abgottspon gehörig die Meinung zu geigen, auf keinen Fall ungenutzt verstreichen lassen. Die Häme wird er anstandslos hinnehmen müssen, denn formal wurde ihm Recht gegeben; wenn auch nich aus den richtigen Gründen.
Besonders beeindruckt hat mich das Fehlen sämtlicher Einsicht von Egon Furrer, der nach eigenen Angaben heute wieder genau so handeln würde wie damals. Kein Wunder, kann er sich diese Nonchalence gegenüber der Walliser Rechtssprechung leisten, schliesslich berappen die Walliser Steuerzahler seinen teuren Kreuzzug.
Wunder nähmen täte es mich schon, ob Herr Furrer nochmals so willkürlich und strategisch kreuzfalsch handeln würde, wenn er die Leistungen der Arbeitslosenkasse für die Zeit von Abgottspons Arbeitslosigkeit, die Gerichtskosten, die Entschädigung für den Wohnortswechsel und das juristische Gutachten (welches übrigens vom Kantonsgericht nicht entschädigt wird) selber bezahlen müsste…