Das Walliser Kantonsgericht entspricht mit seinem Urteil vom 2.2.2011 den Wünschen des Regionalrates Stalden und Umgebung, welcher von Anfang an in Kauf genommen hat die missbräuchliche Kündigung eines Lehrers auf Kosten der Steuerzahler durchzuboxen:
Gestern wurde die Pressemitteilung des Kantonsgerichtes vom 2.2.2011 durch den Aether gejagt, dass Valentin Abgottspon kein Anrecht auf Wiedereinstellung in der Schule von Stalden hat, jedoch eine finanzielle Entschädigung einfordern kann sollte sich zeigen, dass seine fristlose Kündigung mit Entzug der aufschiebenden Wirkung missbräuchlich war. Der Befund darüber steht von Seiten Kantonsgericht noch aus.
Valentin Abgottspon wurde aufgrund seiner Forderung, konfessionelle Neutralität in seinen Arbeitsräumen in der Schule Stalden herzustellen, fristlos gekündigt mit der Begründung, seine Ausbildung würde nicht ausreichen für die Ausübung seiner Tätigkeit und zudem sei das Vertrauensverhältnis zerstört. Die Argumente für die Kündigung waren der Behörde aber erst „ins Auge gesprungen“ nachdem sie festgestellt hatte, dass das Kruzifix im Schulraum des betreffenden Lehrers nicht mehr hängt (auch wenn dies schon seit über einem Jahr der Fall war und damit auch versinnbildlicht, wie scheissegal dieses Symbol der Behörde im Grunde genommen war).
Liebe Walliser,
Bildet euch ruhig ein ihr würdet einen Lehrer entlassen dürfen nur weil er euren Kindern eine religiöse Freiheit zugestehen will, welche von Christen wohl als Bedrohung denn als Gnade betrachtet wird.
Seid bitte weiterhin zu faul um euren Kindern die religiösen Dogmen selber näher zu bringen und mit ihnen in die Kirche zu gehen!
Bitte seid auch weiterhin zu eitel um Kruzifixe um den Hals zu hängen um statt dessen die Umgebung mit Gipfelkreuzen in einen Friedhof zu verwandeln!