Todesstrafe in der Schweiz: die Mär vom gerechten Richter

https://i0.wp.com/www.nzz.ch/images/galgen_1.7269230.1282236756.jpg?resize=251%2C167Ein Initiativkomitee hat vor einem Monat eine Volksinitiative mit dem Titel «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» bei der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht. Laut Marcel Graf, Mitglied des Initiativkomitees, hat die Bundeskanzlei die formelle Vorprüfung vorgenommen. Diese sei positiv ausgefallen. Dies würde bedeuten, dass der Initiativtext demnächst im Bundesblatt veröffentlicht wird. Nach Informationen der NZZ ist diese Aussage korrekt. Die Diskussionen um die Gültigkeit und die Umsetzbarkeit von Volksinitiativen haben in letzter Zeit zugenommen, besonders im Falle der Verwahrungs-, der Anti-Minarett- und der Ausschaffungsinitiative. Die neue Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe bei Sexualverbrechen wirft ebenfalls rechtsstaatliche Fragen auf.

.

Nach dem Willen des Initiativkomitees sollen rechtskräftig verurteilte Täter, die eine Person im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt töten, mit dem Tod bestraft werden. Die Hinrichtung müsste laut dem noch nicht veröffentlichen Initiativtext innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden. Die Hinrichtungsmethode soll das Gericht festlegen.

Die Schweiz hat die Todesstrafe in Friedenszeiten mit der Einführung des Strafgesetzbuchs 1942 abgeschafft. 1992 wurde die Todesstrafe auch aus dem Militärstrafgesetz gestrichen. In der Bundesverfassung steht ausdrücklich, dass die Todesstrafe verboten ist. Die Schweiz hat zudem die Protokolle Nr. 6 und 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert, mit denen die Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten abgeschafft wird.

Marcel Graf begründet die Initiative damit, dass dem Staat ein Instrument zur Ahndung extremer Verbrechen zurückgegeben werden müsse. Anlass zur Lancierung der Initiative war ein Kapitalverbrechen aus Grafs Umfeld. Dass die abschreckende Wirkung der Todesstrafe zumindest umstritten ist, weiss Graf. Er ist sich bewusst, dass die Initiative wohl einen schweren Stand haben dürfte.

«Eine solche Initiative wirft erneut die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung neu festzulegen», sagt Georg Müller, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Universität Zürich. Bis heute gibt es vor der Sammlung der Unterschriften keine materielle Prüfung der Zulässigkeit einer Volksinitiative. Wenn das Quorum von 100’000 Unterschriften erreicht wird, muss das Parlament als einzige Instanz über die Gültigkeit entscheiden.

Nach geltendem Recht ist die Verletzung von zwingendem Völkerrecht ein Ungültigkeitsgrund. Dazu zählen etwa das Verbot der Folter, des Genozids, der Sklaverei und der Abschiebung in ein Land, wo den Betroffenen Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Ethnie oder politischen Anschauung droht. Soweit nicht die genannten Garantien betroffen sind, gilt die EMRK in der Regel nicht als zwingendes Völkerrecht. Inwieweit das Verbot der Todesstrafe als zwingendes Völkerrecht zu betrachten ist, ist offen.

Nationalrat Daniel Vischer (gps., Zürich) hat 2007 eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche verlangt, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst. Im März 2009 hat der Nationalrat dieser Initiative zugestimmt. Damit würde der Katalog der Unzulässigkeitsgründe ausgeweitet.

Staatsrechtler Müller ist der Ansicht, dass die Prüfung der Zulässigkeit einer Volksinitiative «entpolitisiert» werden müsse. Wenn einmal 100’000 Unterschriften gesammelt seien, hätten diese ein derartiges Gewicht, dass eine Ungültigerklärung durch das Parlament sehr schwierig werde. Tatsächlich hat das Parlament bisher erst vier Volksinitiativen für ungültig erklärt.

Müller schlägt vor, die materielle Zulässigkeit einer Volksinitiative vor dem Sammeln der Unterschriften zu prüfen: «Dies könnte die Bundeskanzlei tun, mit der Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht, oder ein von der Bundesverwaltung unabhängiges Gremium von Fachleuten, ebenfalls mit der Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht.»

aus der NZZ

Das ist happige Kost. Ich dachte ja zuerst dass sei ein faules Ei oder so, aber offensichtlich ist as tatsächlich eine real existierende Initiative. Ich finde, dass dies keine gesunde Entwicklung ist und langfristig keine Lösungen sondern viele Probleme mit sich bringt. Es reicht wenn 1 Mensch sich schon das Recht herausgenommen hat, über Leben und Tod eines Mitmenschen zu entscheiden. Ich finde es nicht gut, dass der Justizapparat der von uns mitfinanziert wird, sich jetzt auch nochmal das Recht herausnimmt, über Leben und Tod eines Menschen zu entscheiden. Sicherlich, billiger wäre es schon, aber ob es menschlicher ist?

In diesem Zusammenhang noch ein Filmtipp:

0 Gedanken zu “Todesstrafe in der Schweiz: die Mär vom gerechten Richter

  1. Dazu gibt es vieles zu sagen: Zum einen leben wir in einer ängstlichen Gesellschaft, die daran krankt, immer und meist grundlos von Existenzängsten geplagt zu sein. Die Forderung der Wiedereinführung der Todesstrafe ist ein erneuter Beleg für diese These. Es gibt Leute, die Angst haben vor Kriminalität, da diese ihre materielle und existentielle Grundlage bedroht. Die gleichen Leute haben auch für das Minarette-Verbot gestimmt, da Minarette mit Ausländer und Ausländer letzten Endes mit Kriminalität in Verbindung gebracht werden. Man könnte das ganze noch weiterspinnen. Kürzlich stimmte das Stimmvolk gegen die Senkung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen, aus Angst später bei der Pension einmal weniger Geld zu erhalten = Existenzängste oder extremer Materialismus. Der Wunsch nach Wiedereinführung der Todesstrafe ist gefährlich und zeigt das Problem unseres Initiativrechts. Jeder kann mit was auch immer eine Änderung unserer Verfassung verlangen. Und das schlimme: Auch die abstrusesten Ideen finden bei der Bevölkerung wohl immer mindestens 10-20% an Zustimmung. Schlimm auch: ich muss wieder Zeit vergeuden für ein Thema, das doch in der Schweiz längst abgehakt zu sein schien. Nun gibt es wieder endlose Diskussionen über das pro und contra der Todesstrafe. Ich sehe schon jetzt, wie das Prokommitte dann irgendwelche Studien aus irgendwelchen Ländern von irgendwelchen Forschern zitiert, um die abschreckende Wirkung der Todesstrafe zu beweisen. Problematisch am Ganzen: Der Initiator hat aufgrund eines im engeren Umfeld erlebten Verbrechens die Initiative ergriffen. Damit ist nicht von der Hand zu weisen, dass es sich dabei vor allem um einen persönlichen Rachefeldzug handelt, da die betreffende Person mit der schrecklichen Situation überfordert ist. Vielleicht wäre es für diese Person besser, einen Psychologen oder Pfarrer aufzusuchen als die Schweiz mit einer Kurzschlussreaktion zu nerven. Gefährlich auch: Ist einmal der Bann gebrochen, so wird es nicht lange dauern, dass die Todesstrafe auch auf weniger schlimme Vergehen (vielleicht einfache Vergewaltigung, Kindsmissbrauch) ausgedehnt wird. Und irgendeinmal wird es nach vier Monaten heissen: Es tut uns leid zu verkünden, dass Herr S., den wir mit einer Todesspritze ins Jenseits befördert haben, gar nicht schuldig war. Deshalb: ich bin GEGEN die Todesstrafe. Jetzt und für immer. Ich plane bereits meine eigene Initiative: „Initiativen, die eingereicht werden mit dem Ziel der Wiedereinführung der Todesstrafe, sind ungültig“.
    Raphael Racine-Gherasimov

  2. Zurück zur Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn-Mentalität?
    Nein danke, das war einmal!
    Mörder entsprechend ihrem Motiv und der Schwere der Tat mit Strenge zu bestrafen ist hingegen die Pflicht der Justiz. Da erwarte ich in Zukunft etwas mehr Biss.

  3. Die Sache ist doch ganz einfach: Justizirrtümer können nie völlig ausgeschlossen werden. Wer würde eine solche Verantwortung auf sich nehmen?
    Oder soll sie nur angewendet werden, wenn ein Täter die Tat gesteht? Dann würde sicher niemand mehr je ein Geständnis ablegen. Die Todesstrafe lässt sich somit gar nicht sinnvol in die Praxis umsetzen.

    Die primäre Aufgabe der Justiz ist nicht die Bestraftung von Tätern, sondern der Schutz der rechtschaffenen Bürgern vor Übeltätern. Niemand hat das Recht, über andere Menschen moralische Urteile zu fällen. Aber wir haben das Recht, uns vor ihnen zu schützen. Das sollte im Vordergrund stehen, denn was passiert ist, lässt sich durch keine noch so schwere Strafe rückgängig machen. Um jeden Preis muss aber verhindert werden, dass ein Täter zum Wiederholungstäter wird. Und hier hilft in gewissen Fällen eben nur die Verwahrung. Dies auch als Hinweis an all jene, die mit den Menschenrechtskonvention gegen die Todesstrafe argumentieren. Auch die Verwahrungsinitiative verstösst gegen die EMRK. Da war das Volk klüger: es hat gewusst, dass es Täter ohne jegliche Einsicht gibt, und die müssen verwahrt werden.

    Eigentlich ist es schade, dass es nicht zur Abstimmung kommt, denn sie würde eh abgelehnt werden. Das Volk ist viel vernünftiger, als dass viele denken!

    Alles in allem wird mal wieder viel über die Täter gesprochen. Für die Opfer interessiert sich niemand.

  4. @Racinee:
    …dass die Todesstrafe auch auf weniger schlimme Vergehen (vielleicht einfache Vergewaltigung, Kindsmissbrauch) ausgedehnt wird…
    Was ist das für ein Unsinnn !!!
    Weniger schlimm ?!!! Diese Opfer müssen danach weiter damit leben !!! Der Täter wird irgendwann „resozialisiert“. … und lebt gemütlich weiter…. und quält weiter und schändet.
    Ich bin für die Todesstrafe !

Schreibe einen Kommentar zu MéLa

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.