Brave new World?

In den letzten Wochen bin ich auf unzählige beunruhigende Meldungen gestossen, welche alle eines gemeinsam haben: sie dokumentieren den Weg unserer Gesellschaft zu einem Orwellschen Alptraum!

>> Wie lange dauert es noch bis ein nächtliches Ausgehverbot verhängt wird weil die Nacht zu dunkel ist um sicher zu sein???

Gemeinde verhängt Ausgeh-Verbot für Jugendliche

Ab 22.00 Uhr soll es Jugendlichen in der Zürcher Gemeinde Dänikon nicht mehr erlaubt sein, sich im Dorf in Gruppen zu treffen. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Grund für das nächtliche Ausgeh-Verbot seien lärmende Jugendgruppen, die Sachbeschädigungen und Abfall hinterlassen hätten, berichtet der «Tages-Anzeiger». Demnach sollen schulpflichtige Kinder, die sich nach 22.00 Uhr in Gruppen versammeln und negativ auffallen, verzeigt werden. Der Statthalter entscheidet dann, ob die Eltern verwarnt werden oder eine Geldbusse erhalten. Unter Juristen ist das Ausgeh-Verbot allerdings umstritten, es beschneide die persönliche Freiheit zu sehr. (20min.ch)

>> Wie lange dauert es noch bis sämtliche unserer Kommunikationsmittel und Speichermedien überwacht und ununterbrochen mit Bots nach Auffälligkeiten abgesucht werden damit der Staat effizienter mit Busgeldern finanziert werden kann und die Industrieführer weiterhin reicher und reicher werden?

IPods werden auf den Flughäfen durchsucht

Hinter verschlossenen Türen verhandeln EU-Kommission und US-Behörden über ein neues Copyright-Abkommen, das Tauschbörsenbenutzer kriminalisiert. Zoll und andere Behörden sollen auch in Europa anlasslos Laptops, iPods und andere Datenträger nach „illegalen“ Inhalten durchsuchen können.

„Alles, was recht ist, aber hier wird die europäische Meinungsbildung und die Gesetzeswerdung präjudiziert“, sagte die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger, die sich im EU-Parlament unter anderem des Themas geistiges Eigentum annimmt.

Während eine diesbezügliche EU-Richtlinie – sie ist unter dem Kürzel IPRED2 bekannt – das Parlament bereits passiert hat und seit etwa einem Jahr dem Ministerrat zur Verabschiedung vorliegt, verhandelt die EU-Kommission mit den USA, der Schweiz, Japan und Kanada über ein Abkommen, das hier vollendete Tatsachen schaffen könnte. Die Kommission verhandelt hinter verschlossenen Türen, so dass die Parlamentarier nicht einmal erfahren, was da ausgehandelt wird.

Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer
Das Abkommen mit dem Namen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ [ACTA] soll auf einem der beiden kommenden G-8-Gipfel bis Jahresende beschlossen werden. ACTA ist seinem Titel nach zwar gegen Produktpiraterie gerichtet, inkludiert ist freilich alles bis hin zu „Internet-Piraterie“.

Laut Absatz drei des aktuellen Diskussionspapiers der oben genannten Staaten sind auch gegen ganz gewöhnliche Tauschbörsennutzer, die urheberrechtsgeschützte Dateien ohne kommerziellen Hintergrund tauschen, strafrechtliche Maßnahmen vorgesehen.

IPRED2 steckt im Rat
Eine ebensolche Passage hatte das EU-Parlament 2007 mit großer Mehrheit aus IPRED2 [Intellectual Property Rights Enforcement Directive 2] entfernt. Das wiederum passte einer Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten, in denen internationale Unterhaltungs- und Medienkonzerne beheimatet sind, nicht ins Geschäft, weshalb im Rat in puncto IPRED2 ein Jahr lang so gut wie nichts weiterging.

Der ACTA-Vorstoß via G-8
Aus diesem Grunde wurde der aus den USA kommende Vorstoß über die G-8-Staaten von maßgeblichen EU-Mitgliedern unterstützt. Sollte der ACTA-Vertrag wie geplant der Verabschiedung von IPRED2 zuvorkommen, wären sämtliche Abänderungen der EU-Parlamentarier obsolet. Die unter den großen acht vertretenen EU-Mitglieder Deutschland [Bertelsmann], Frankreich [Vivendi Universal] und Großbritannien [Virgin, EMI] haben nun einmal andere wirtschaftliche Interessen als etwa die G-8-Nichtmitglieder wie Bulgarien, Österreich und Dänemark, die über keinen derartigen Mediengroßkonzern verfügen.

Partikularinteressen, Offenlegung
Bei diesem Abkommen würden „unzulässigerweise Partikularinteressen diesseits und jenseits des Atlantik“ – nämlich jene der Musik- und Filmindustrie – höher bewertet als EU-Parlamentsbeschlüsse, sagte Lichtenberger zu ORF.at.

„Zoll und andere relevante Behörden“
Eine frühe Version des Vertrags wurde nämlich von keiner der genannten Instanzen veröffentlicht, erschienen ist das Dokument vergangene Woche auf der Aufdeckerwebsite WikiLeaks. Unter den Prämissen dieses Vertrags wird nicht ganz überraschend verstärkter „Informationsaustausch und Zusammenarbeitet unserer Strafverfolger, inklusive Zoll und anderer relevanter Behörden“ aufgeführt.

Umfassende Ermächtigungen
Das Maßnahmenpaket summiert im Wesentlichen die maßgeblichen Wünsche der Unterhaltungsindustrie der vergangenen Jahre. So sollen etwa Internet-Provider haftbar gemacht werden, wenn sie der Aufforderung zur Sperre von Websites nicht rasch genug nachkommen. Geplant ist weiters, die Schadenersatzsummen weiter anzuheben, sogar wenn die Rechteinhaber „Schwierigkeiten haben, das volle Ausmaß des Schadens einzuschätzen“. Dazu sollen international Strafen verhängt werden, die „abschreckend wirken“, den Zollbehörden aber werden umfassende Ermächtigungen eingeräumt.

„Abschreckende“ Verwaltungsstrafen
In der vorliegenden Fassung werden sie nicht nur ermächtigt, von sich aus Ermittlungen zu betreiben, sondern auch „abschreckende“ Verwaltungsstrafen auszusprechen. Zudem räumt ihnen der Vertrag umfassende Durchsuchungsbefugnisse ein, die Datenträger sind eingeschlossen. Damit könnten verdachtsunabhängige, routinemäßige Durchsuchungen von Laptops, iPods und anderen Datenträgern nach MP3-Dateien und Videos schon 2009 in Europa Realität werden.

„Dem Bürger auf die Pelle rücken“
Wer „Copyright-Verstöße plant, der transportiert die Daten doch nicht im Laptop über die Grenze“, meint Lichtenberger abschließend, seitens der [unbekannten] Ersteller dieses Diskussionspapiers „versteht man entweder nichts von der Materie, oder die Maßnahme „dient für andere Zwecke – um dem Bürger noch näher auf die Pelle zu rücken“ und Behördenbefugnisse einseitig auszuweiten.

IPRED2
Der wichtigste Aspekt des zweiten EU-weiten Anlaufs zum Schutz der Eigentumsrechte ist, ob tatsächlich nur die Strafverfolgung Krimineller wie Produktpiraten auf dem Plan steht oder ob Millionen Tauschbörsen-User in der EU nach der zivilrechtlichen nun auch strafrechtliche Verfolgung befürchten müssen.(orf.at)

>> Wie lange dauert es noch bis die Krankenversicherer uns vorschreiben, was wir essen dürfen und wann wir Sport zu betreiben haben um ihre Gewinne zu optimieren?

Wer sich so «auseinandergehen» lässt, soll in Zukunft mehr Krankenassenprämien bezahlen.

VP-Nationalrätin Ruth Humbel Näf (49) sagt allen Übergewichtigen den Kampf an. Ihre Vorwürfe: Dicke handeln fahrlässig, unsolidarisch und disziplinlos. Ihre Forderung: Sie sollen mehr bezahlen und endlich Sport treiben.

Übergewicht ist wahrlich nicht ihr Problem. Ruth Humbel Näf, fünffache Schweizer Meisterin im Orientierungslauf, schlank, wie ihre Sportlerkarriere sie schuf, verlangt nun die selbe Disziplin und Genügsamkeit von Dicken. Spuren diese nicht, sollen sie wenigstens blechen.

«Wenn sie ihre schlechten Gewohnheiten nicht ändern, müssen sie für ihren entsprechend höheren Medikamentenbedarf einen höheren Selbstbehalt zahlen», fordert die CVP-Nationalrätin im neusten Magazin der Krankenkasse CSS. Auch übergewichtige Bewegungsmuffel sollen leben dürfen wie sie möchten, jedoch nicht die Folgekosten auf die Gesellschaft abwälzen. Will Humbel Dicke diskriminieren? Die traditionelle Gleichberechtigung unter den Grundversicherten in Frage stellen? Zumal neuste Studien zeigen (siehe Interview mit dem Übergewichtsspezialisten Fritz Horber auf Seite 5), dass mindestens ein Viertel aller Dicken völlig unschuldig durch ihr Erbgut aufs Dicksein programmiert sind? Und als nächstes sind die Sportler dran, welche mit ihren Verletzungen und Gebrechen nicht eben wenig die Krankenkassen belasten.(blick.ch)

>> Wie lange dauert es noch bis wir wie Haustiere gechipt werden damit jeder unserer Schritte und unsere virtuellen Aktivitäten getrackt werden können?

Big Brother funkt aus dem Trizeps

Im Dezember 2001 präsentierte ADS der Öffentlichkeit erstmals ihr Produkt VeriChip mit 12 Millimetern kaum grösser als ein Reiskorn und so dünn, dass es nach lokaler Anästhesie mit einer handelsüblichen Kanüle unter die Haut gespritzt werden kann, am besten in den Trizeps des rechten Oberarmes. Das Korn enthält einen Sender mit der Frequenz 134 kHz, einen Empfänger, eine winzige Antenne und den beschreibbaren Chip mit 128 Bytes Speicher, alles in Glas eingegossen. Eine Batterie fehlt. Aktiviert wird der Winzling, wenn ihn der Scanner erfasst. Dessen elektromagnetische Feld strahlt genügend Energie ab, um die Daten aus dem Speicher des Chip zu holen. Diese Daten, bestehend aus einem sechzehnstelligen Code, der ähnlich einer AHV-Nummer den Träger unverwechselbar identifiziert, werden verschlüsselt via Internet an eines der beiden globalen VeriChipDatenregister gesendet und dort mit den gespeicherten Angaben abgeglichen.

Die mit dem Code verknüpften Angaben sind je nach Bedarf und Verfügbarkeit erweiterbar, etwa mit Krankheitsgeschichte, Strafregisterauszug, Kreditwürdigkeit, Bussen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder Angaben über die militärische Karriere. Entsprechend breit ist das mögliche Einsatzgebiet. Und der gläserne Mensch kostet nicht mal viel. Monatlich 9 Dollar 95 verlangt ADS für die Verwaltung der gespeicherten Daten; dazu kommen einmalig 200 Dollar für Chip und Injektion. Botschaft der Firma an die von Terrorängsten geplagte Welt: Get chipped Diesen Spruch hat sich ADS als Trade Mark eintragen lassen.

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, wie unwahrscheinlich sicher dieses Patent sein soll.- Offensichtlich ist den Experten entfallen, dass jede x-beliebige Person nur deinen Arm abhacken muss um Macht über deine Identität zu erlangen.

>> Wie lange dauert es noch bis wir nur noch die Informationen einsehen können, die wir einsehen sollen?

Internet-Zensur: Gefängnis für immer mehr Blogger

Vor allem autoritäre Regime gehen verstärkt mit drakonischen Mitteln gegen „Bürger-Journalisten“ vor. Dies geht aus dem „World Information Access“-Report der University of Washington in Seattle hervor. Der Untersuchung einschlägiger Medienberichte zufolge hat sich die Zahl der offiziell gemeldeten inhaftierten Blogger allein im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2006 auf 36 verdreifacht. Insgesamt sollen 64 Betreiber von Webjournalen seit 2003 rund 940 Monate im Knast verbracht haben. Die durchschnittliche Haftstrafe habe bei 15 Monaten gelegen. Die Forscher warnen zugleich, dass die Dunkelziffer allein aufgrund nicht zu bestätigender Hinweise über hunderte eingekerkerte Weblogger in Burma groß sein könnte.

Am häufigsten droht „Citizen Journalists“ das Kittchen in Ostasien und im Mittleren Osten. „Ägypten, Iran und China sind die gefährlichsten Orte, um über das politische Leben zu bloggen“, erläutert der Forschungsleiter, Phil Howard, die Ergebnisse der Medienanalyse. Die Regierungen und Behörden dieser drei Länder seien für die Hälfte der Verhaftungen verantwortlich, „seit das Bloggen eine große Sache geworden ist“, weiß der Kommunikationsprofessor. Als Reaktion auf die Unterdrückung seien viele Bürger-Journalisten auf anonymes Bloggen umgestiegen oder würden undurchsichtigere Web-2.0-Seiten wie MySpace oder YouTube nutzen.

Als Grund für das harsche Einschreiten sehen die Forscher die zunehmende Bedeutung von Weblogs als Informationsmedien. Immer mehr Bürger würden ihre Gedanken und Sichtweisen in Online-Journalen darstellen, den politischen Prozess kommentieren oder sogar Berichte, Fotos und Videos über soziale Proteste ins Netz stellen. Dabei würden auch Bürgerrechtsverletzungen, Korruptionsfälle oder Unzufriedenheit mit den politischen Systemen dokumentiert, was die Aufmerksamkeit der herrschenden Klassen auf die Blogger gelenkt habe.

In demokratischen Ländern hängen Verhaftungen von Bürger-Journalisten in der Regel dem Bericht zufolge mit strafrechtlichen Vergehen wie dem Verbreiten von Kinderpornographie oder rassistischen Äußerungen zusammen. Aber auch dort seien Blogger bereits für Aktivitäten, die viele Beobachter vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sähen, festgenommen worden. So sei der Kanadier Charles Leblanc etwa nach einem Fotoreport über eine Protestkundgebung verhaftet worden.

Dass die politische Bedeutung interaktiver Webdienste wächst, unterstreicht derweil auch eine aktuelle Studie des Pew Internet & American Life Project zum Netz im US-Wahlkampf 2008. Von den über 2000 repräsentativ befragten US-Amerikanern haben sich demnach 35 Prozent online politische Videos angesehen, was eine Verdreifachung gegenüber 2004 darstellt. 10 Prozent nutzten soziale Netzwerke, um sich zu informieren oder an Wahlkampagnen teilzunehmen. Zweidrittel der Teilnehmer an der Studie unterhielten eigene Profile auf Community-Seiten, die Hälfte davon publizierte dort auch Mitteilungen der Wahlkämpfer. Sechs Prozent haben nach eigenen Angaben übers Netz für einen Politiker gespendet.

Insgesamt haben 46 Prozent der US-Bürger über das Internet Informationen über das aktuelle Rennen um das Weiße Haus bezogen oder sich online darüber ausgetauscht. 19 Prozent beschäftigten sich einmal die Woche online mit dem Präsidentschaftswahlkampf, sechs Prozent täglich. Zehn Prozent schreiben E-Mails, um sich in die politische Debatte einzubringen. 28 Prozent der politisch im Netz aktiven fühlten sich stärker persönlich mit einer Kampagne verbunden als über Offline-Medien.

Wir alle sollen zu willenlosen Marionetten gemacht werden damit sich weiterhin alte Säcke auf unsere Kosten bereichern können.

Lasst euch nicht den Mund verbieten!

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