Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen hat heute eine Empfehlung bezüglich Gleichstellung und kulturelle/religiöse Praktiken herausgegeben. Ich persönlich empfinde diese Empfehlungen unvollständig, weil die Diskriminierung durch die katholische Kirche nicht thematisiert wird. Gemäss meiner Durchsicht haben sich konkret mit „Kopfbedeckungen und Ganzkörperverschleierung, dem Umgang mit Kleidern und Symbolen in der Schule, mit Dispensationen für Unterrichtsmodule (Sexualkunde, Schwimmunterricht) sowie mit weiteren heiklen Themen wie religiösen Privatschulen und «Homeschooling»“ befasst.
Ich empfehle der EKF, auch die ökonomische Benachteiligung der Frau durch die römisch-katholische Kirche zu thematisieren. Weihämter (das katholische Pendant zur Führungsposition) wie Priesteramt, Kardinalsamt, Bischofsamt etc. und zahlreiche damit verbundene wirtschaftlichen Vorteile bleiben hier dem männlichen Geschlecht vorbehalten. Hier ein satirischer Beitrag dazu:
Die Finanzierung der römisch-katholischen Kirche ist in zahlreichen Schweizer Kantonen nicht zufriedenstellend gelöst (Priesterlöhne werden nicht über die Kirchensteuer abgewickelt, die Kirchensteuer wird überhaupt nicht ausgewiesen u.s.w.). Es stellt sich auch die Frage, ob die Kantone und Gemeinden durch die unhinterfragte Bewerkstelligung der Finanzierung dieser religiösen Institution gegen die Menschenrechtskonventionen Art. 3 verstossen.
Viele Gemeinden entschuldigen die Finanzierung des Pfarrerlohnes nämlich damit, dass der Priester auch seelsorgerische Tätigkeiten erfülle. Daraus kann man schliessen, dass eine Stelle welche regulär für eidgenössisch diplomierte Fachpersonen im Seelsorgebereich – welche aufgrund ihrer Kompetenzen denn des Geschlechts angestellt werden – ausgeschrieben werden sollte, von der Gemeinde grosszügig ausschliesslich an einen Mann vergeben wird. Daraus entsteht zahlreichen ausgebildeten Frauen ein privatwirtschaftlicher Schaden.
Da es sich hier um eine religiös begründete, Frauen diskriminierende Anstellungspolitik handelt muss hier Transparenz und eindeutige bundesweite Richtlinien geschaffen werden damit Menschen, welche diese Anstellungspolitik nicht unterstützen, nicht länger vom Staat oder einer religiösen Mehrheit dazu genötigt werden sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Mir ist natürlich klar dass sich die Personalpolitik des Vatikan deshalb nicht ändern wird, und das ist auch absolut nicht mein Ziel. Da diese Anstellungspolitik aber von Schweizer Staatsstellen Adaptiert und gebilligt wird, entsteht ausgebildeten Fachfrauen ein wirtschaftlicher Schaden, für den ich nicht mitschuldig gemacht werden will. Viele Katholikinnen werden erwidern, dass diese Diskriminierung zu Gunsten der Tradition in Kauf genommen würde. Dass sie mit diesen Worten ihre muslimischen Leidensgenossinnen zitieren, ist vielen nicht bewusst.
Vor nicht allzu langer Zeit bezahlte Novartis eine 250 Millionen schwere Strafe: Nach dem Urteil der Jury hat die US-Tochter des Schweizer Unternehmens Frauen für gleiche Arbeit nicht denselben Lohn wie Männern bezahlt, sie bei Beförderungen übergangen und bei Schwangerschaften schikaniert. Die um einiges rigorosere Personalpolitik der katholische Kirche wird jedoch vom Schweizer Staat sanktioniert.
Sehr schöner Text. Ich habe mir jetzt „deinetwegen“ ? 🙂 auch einen flattr-Account besorgt.
Das Problem ist, dass wohl keine Frau, die konkret und nachweisbar durch diese Praktiken benachteiligt wird, zum Mittel der Klage greifen wird. Solche Frauen sind schwer aufzufinden. Und dass von Amtes wegen der Staat auf die Idee kommen sollte, zu überprüfen, ob Zahlungen an Institutionen, welche Menschenrechte missachten, gemacht werden… das kann man getrost vergessen.
Eh das ist aber sympa!
Ja statt da noch lange zu überprüfen oder so könnte man das Problem ja bei der Wurzel packen und den Kirchen ab jetzt das Verschicken von Einzahlungsscheinen überlassen. Die meisten machen das ja ohnehin unaufgefordert immer dann, wenn die Kirchturmglocke poliert werden muss oder so 🙂