„Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ – aber wessen?
2002 wurde in der Schweiz den Frauen das Recht zugesprochen, bei einer ungewollten Schwangerschaft bis zur 12. Woche einen Abbruch vornehmen zu lassen. Acht Jahre danach kommt nun ein „überparteilliches Komitee“ (hauptsächlich ist SVP-Nationalrat Peter Föhn federführend) welches verlangt, dass Schwangerschaftsabbrüche – ausser in seltenen Ausnahmefällen – nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden.