Was sagt Bischof Norbert Brunner wohl zur Swastika?

Heute nimmt der „Oberkatholik“ Norbert Brunner Stellung zu den aktuellen Kreuzkontroversen in Triengen und im Wallis auf Sonntag online:

«Anders als vom Bundesgericht geurteilt, schädigt das verordnete Entfernen religiöser Zeichen grundsätzlich die Religions- und Gewissensfreiheit», sagt nun Norbert Brunner, Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz, gegenüber dem «Sonntag».
Erstmals äussert sich damit der oberste Schweizer Katholik zur Kruzifix-Debatte: «Das Verbot von Kruzifixen wie von anderen religiösen Zeichen in öffentlichen Räumen verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit eines bestimmten Personenkreises.» Deshalb findet er nicht, dass den Begehren der Eltern, die keine Kruzifixe in Schulzimmern haben wollen, stattgegeben werden soll: «Im Grundsatz nein.»
Die Glaubens-und Gewissensfreiheit bedeute nicht nur, dass niemand zum Glauben gezwungen werden dürfe, sondern auch, dass jeder das Recht habe, seinen Glauben in der Öffentlichkeit zu leben und zu bekennen. Religiöse Zeichen seien Ausdruck dieses «Öffentlichkeitscharakters» jeder Religion. Brunner: «Dass wir in der Schweiz, die von der christlichen Kultur geprägt ist, vor allem christliche Symbole im öffentlichen Raum antreffen, ist selbstverständlich.»


Wenn ich Herr Brunners Antwort richtig intepretiere soll man also in Schulzimmern künftig alle möglichen religiösen Symbole platzieren können damit alle Religiösen Menschen den „Öffentlichkeitscharakter“ ihrer Religion leben können. Schliesslich wäre es ja unfair wenn nur das christliche Symbol platziert würde nur weil die ehemals germanischen Heiden auf diesem Landstrich vor Jahrhunderten bekehrt wurden und ansclhiessend alle Andersdenkenden, Anders- und Nichtgläubige verfolgt und getötet worden sind?
Ok. Wie werden wohl die Juden grosse Augen machen wenn der Staat plötzlich Swastika-Symbole mit ihrem Geld einkauft und in Schulzimmern platziert?

Das gemeinhin Swastika genannte Symbol wird in vielen Religionen Ostasiens als Sonnenrad interpretiert. Auch den Hindus gilt es als Zeichen für Glück und Frieden. So wird Ganescha, einer der wichtigsten hinduistischen Götter, in der Regel nicht nur mit einem Elefantenkopf dargestellt, sondern auch mit der Swastika auf der Innenfläche der rechten Hand. Die ist in der Form vollkommen identisch mit dem von den Nazis verwandten Hakenkreuz. Die seitenverkehrte Form der Swastika, bei der die Enden nach links abgewinkelt sind, ist der Gottheit Kali zugeordnet. Während Ganescha für das Glück zuständig ist, steht Kali für Tod und Erneuerung.

So sieht die Swastika übrigens aus:

https://i0.wp.com/www.indienweb.ch/bilder/swastika.gif?resize=66%2C66

Und jetzt: Ist es denn in Ordnung dass Atheisten und Agnostiker jeden Tag ein Symbol vor die Nase gestellt bekommen unter dem bereits jahrhundertelang ihre Vorfahren im Geiste ermordet wurden?

Es zeigt sich: Religiöse Symbole sind nicht nur das Symbol für Religionen, sondern auch für  Verhetzung und Mord. Sicher ist Herr Brunner, der ja überzeugt davon ist dass seine Lämmlein vergessen könnten woran sie glauben wenn kein Kreuz mehr im Schulzimmer hängt, wenig begeistert von Gleichberechtigung und Verständnis für den Unglauben. Schliesslich würde er nicht so ein herrschaftliches Leben führen können wenn Staat und Kirche im Wallis – wo Herr Brunner als Bischof tätig ist – sauber getrennt wären. Aber aus seiner Sicht ist es sicher legitim dass Konfessionsfreie auch an seinem Lohn mitbezahlen, auch wenn sie damit eine Institution unterstützen die Frauen benachteiligt und Kinderschänder deckt.

Dass die Schweiz die Menschenrechtskonvention – im Gegensatz zum Vatikan – anerkannt hat und Herr Brunner von der öffentlichen Hand eines Landes lebt in dem er als Vertreter einer somit menschenrechtswidrigen Religion Flagge dafür setzt, dass sie ihre Symbole überall hinpflanzen dürfen, wundert wenig.

Wenn wir so ein christliches Land sind, frage ich mich

  • warum man hier abtreiben darf?
  • warum Mädchen die Schule besuchen dürfen?
  • warum Schwule nicht eidesstattlich erschossen werden?
  • warum ich noch nicht auf den Scheiterhaufen geworfen worden bin?
  • warum Kinder ihren Eltern widersprechen dürfen ohne geschlagen zu werden?
  • warum sich Paare scheiden lassen dürfen?
  • warum man Sterbehilfe annehmen kann?
  • warum verhütet wird?
  • warum Atheisten Richter werden dürfen?
  • warum andere Menschen ihre „Götzen“ anbeten dürfen?
  • warum die Evolutionstheorie gelehrt wird?
  • warum wir Fasnacht feiern?
  • warum Frauen ein Stimmrecht besitzen?

Wenn Sie sich schon auf die Menschenrechte beziehen, sollten Sie besser dafür sorgen dass Ihr Arbeitgeber diese überhaupt anerkennt. Atheisten versuchen auch nicht die Kirche umzustrukturieren.

Und wenn wir schon von Religions- und Gewissensfreiheit reden, bittesehr:

„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO

Wir lesen hier sehr deutlich, dass man zwar das Recht hat, seine Religion in der Öffentlichkeit oder Privat zu bekunden. Es steht aber nirgends, dass dies ein Staat oder ein Land tun muss.

Die Walliser Kirche hat in diesem Jahr den Firmlingen eine tolle „Prayerbox“ mit dem Geld zahlreicher Anders- und Nichtgläubiger geschenkt wo sich so etwas wie ein Mini-Altar, ein paar Mililiter Weihwasser und ein Rosenkranz befinden, welche handlich in die Hosentasche gepackt werden können. Die SchülerInnen können also ihre Prayerbox auf dem Schulpult platzieren und ununterbrochen Jesus, Maria und alle möglichen Dimensionen des Dreifaltigen Gottes anbeten, ganz ohne Kreuz an der Wand (auch wenn es – aus unerfindlichen Gründen – kein Kind tut).

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