Die Causa E-ID ist ein Lehrstück darüber, dass Demokratie käuflich wird, wenn man ihre Kosten scheut.
Bei der E-ID waren sowohl Medienhäuser als auch die Swisscom so erpicht darauf, eigene Interessen durchzusetzen, dass sie dafür ihre Macht ausnutzten, um die Risiken einer E-ID dem Volk vorzuenthalten.
Diese unheilige Allianz hatte zur Folge, dass die E-ID mit gerade mal 0.4% Mehrheit angenommen wurde. Das ist kein Zufall: die Medienhäuser haben mit ihren Pro-E-ID Kampagne dazu beigetragen, dass die Menschen desinformiert waren und das Resultat der Abstimmung knapp aber entscheidend beeinflussten.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesrichter sich auf Formalitäten gestützt haben. Darunter etwa der Publikationszeitpunkt von Kampagnenspenden auf der Bundeswebseite, welche nicht einmal einen Abo-Service anbietet und somit ständig proaktiv überwacht werden muss, um innerhalb von 3 Tagen gegen eine – wie in diesem Fall – verfassungswidrige Spende einsprechen zu können, andernfalls heisst es: Pech gehabt! Dass es der Swisscom selbstverständlich eine kleine Kampagnenspende wert war, um somit nicht selber als Unternehmen eine ID-Verifikation gewährleisten zu müssen, sondern wenn sich der Bund diese Mammutaufgabe antut und somit das Geschäftsergebnis der Swisscom nicht mit einem risikoreichen IT-Projekt gefährdet, liegt auf der Hand.
Aber auch die «Formalität», dass es Medienhäusern – als Akteure der Privatwirtschaft – durchaus gestattet ist, nicht neutral zu berichten und dass es ihnen auch erlaubt ist, die Meinung der Leserschaft zu ihren Gunsten zu beeinflussen: in diesem Fall um sich die Kosten für eine ID-Verifikationsinfrastruktur zu sparen.
Alles in allem sprachen sich schliesslich 3 Bundesrichter von 5 dagegen aus, die E-ID Abstimmung zu wiederholen, obschon sie festgehalten haben, dass die Kampagnenspende der Swisscom durchaus verfassungswidrig sei, befand die Mehrheit der Richter, dass die Summe «zu marginal» gewesen sei, um das – wohlgermerkt ebenfalls «marginale» – Abstimmungsresultat von 0.4% zu Gunsten der E-ID zu verursachen. Interessanterweise befand keiner der Richter, dass speziell die Kombination dieser Abstimmungsmanipulationen (also die wohlwollende Berichterstatttung als auch die „marginale“ Spende von einem bundesnahen Betrieb) durchaus den entscheidenden Ausschlag liefern konnte.
Die Bundesrichter scheuen sich davor, ein Machtwort zu sprechen. Und damit schaffen sie nun einen Präzedenzfall, der auch seinen Schatten in die Zukunft werfen wird: Es wurde sowohl legitimiert, dass Kampagnenspenden selber überwacht werden müssen von der Bevölkerung, und dass ihnen danach gerade einmal 3 Tage bleiben um gegen eine allfällige verfassungswidrige Spende einzusprechen. Und sie haben den Medienhäusern einen Freipass gegeben um auch in Zukunft die Demokratie des Landes zu gefährden, indem sie als eine der Gewalten unseres Landes ihren Einfluss aus Profitgier missbrauchen dürfen.
Wenn Bundesrichter sich davor scheuen, eine so knapp ausgefallene Referendumsabstimmung zu wiederholen, etwa weil sie die Kosten und den Aufwand scheuen, dann nehmen sie ihre Pflicht, die Demokratie gegen wirtschaftliche Interessen zu verteidigen, – aus meiner bescheidenen Sicht – ungenügend wahr.


