Die ganze Causa E-ID deckt Vieles auf, was in der Schweizer Demokratie schief läuft: Es ist ein beeindruckendes Lehrstück darüber, dass Demokratie eben doch käuflich sein kann, gerade in einer Welt in der virtuelle Präsenz nur noch eine Frage der finanziellen Ressourcen ist. Bei der E-ID waren sowohl Medienhäuser als auch die Swisscom so erpicht darauf, eigene Interessen durchzusetzen, dass sie dafür ihre Macht ausnutzten, um die Risiken einer E-ID dem Volk vorzuenthalten.
Diese unheilige Allianz hatte zur Folge, dass die E-ID mit gerade mal 0.4% Mehrheit angenommen wurde. Das ist kein Zufall: die Medienhäuser haben mit ihren Pro-E-ID Kampagne dafür gesorgt, dass die Menschen desinformiert waren und das Resultat der Abstimmung knapp aber entscheidend beeinflussten.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesrichter sich auf Formalitäten gestützt haben. Darunter etwa der Publikationszeitpunkt von Kampagnenspenden auf der Bundeswebseite, welche nicht einmal einen Abo-Service anbietet und somit ständig proaktiv überwacht werden müsste, um innerhalb von 3 Tagen einsprechen zu können. Dass es der Swisscom selbstverständlich mehr als genehm ist, wenn nicht sie als Betrieb eine ID-Verifikation gewährleisten muss, sondern wenn sich der Bund diese Mammutaufgabe antut und somit das Geschäftsergebnis der Swisscom nicht mit einem risikoreichen IT-Projekt gefährdet.
Aber auch die «Formalität», dass es Medienhäusern – als Akteure der Privatwirtschaft – durchaus gestattet ist, nicht neutral zu berichten und dass es ihnen auch erlaubt ist, die Meinung der Leserschaft zu ihren Gunsten zu beeinflussen: in diesem Fall um sich die Kosten für eine ID-Verifikationsinfrastruktur zu sparen.
Alles in allem sprachen sich schliesslich 3 Bundesrichter von 5 dagegen aus, die unselige E-ID Abstimmung zu wiederholen, obschon sie einstimmig festgehalten haben, dass die Kampagnenspende der Swisscom durchaus verfassungswidrig sei, befand die Mehrheit der Richter, dass die Summe «zu marginal» gewesen sei, um das – wohlgermerkt ebenfalls «marginale» – Abstimmungsresultat von 0.4% zu Gunsten der E-ID zu provozieren. Interessanterweise befand keiner der Richter, dass speziell die Kombination dieser Abstimmungsmanipulationen (also die wohlwollende Berichterstatttung als auch die „marginale“ Spende von einem bundesnahen Betrieb) durchaus einen Impact haben konnte.
Die Bundesrichter scheuen sich davor, ein Machtwort zu sprechen. Und damit schaffen sie nun auch einen Präzedenzfall, der auch seinen Schatten in die Zukunft werfen wird: Es wurde sowohl legitimiert, dass Kampagnenspenden selber überwacht werden müssen von der Bevölkerung, und dass ihnen danach gerade einmal 3 Tage bleiben um einzusprechen. Und sie haben den Medienhäusern einen Freipass gegeben um auch in Zukunft die Demokratie des Landes zu gefährden, indem sie als eine der Gewalten unseres Landes ihren Einfluss aus Profitgier missbraucht.


